Insolvenzrecht und Bankrecht liegt oft nahe beiander
Bei Insolvenz (früher: Konkurs) zieht die Bank häufig eine Bürgschaft und verwertet Grundschuld und
Hypothek. Unternehmensinsolvenz hat meist Privatinsolvenzen in der Folge, z.B. Insolvenzen von Sicherungsgebern. Die
frühzeitige Begleitung durch einen Rechtsanwalt im Insolvenzverfahren ist dringend zu empfehlen - bei Regelinsolvenz und
Verbraucherinsolvenz. Schuldnerberater kennen das Insolvenzrecht nicht so wie Rechtsanwälte.
Überhaupt erst einmal Ruhe vor den Gläubigern (und dem Gerichtsvollzieher) zu haben, Post wieder öffnen zu
mögen, ist für viele die am stärksten spürbare Sofort-Wirkung eines Insolvenzantrags. Hinzu kommt die
Möglichkeit, später von den gesamten Alt-Verbindlichkeiten ganz legal befreit zu werden. Natürlich hat man auf
dem Weg dahin nicht nur Freunde – insbesondere der Insolvenzverwalter hat nicht in erster Linie die Interessen des
Schuldners im Blick (sondern soll möglichst viel für die Gläubiger herausholen – das ist seine Aufgabe).
Aus der Tätigkeit als Zwangsverwalter wissen wir auch wie mit Zwangsverwaltung umzugehen ist.
Inhaltsverzeichnis
- Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz - Restschuldbefreiung und deren Versagung
- Werden Sie aktiv: Raus aus den Schulden
- Insolvenz/Konkurs - Beratung durch Anwälte über Insolvenzverfahren aus Sicht verschiedener Beteiligter

Verbraucherinsolvenz/Privatinsolvenz - Restschuldbefreiung und deren Versagung
Über Ihr eigenes Vermögen läuft bereits ein Insolvenzverfahren? Ist Ihre Restschuldbefreiung gesichert? Oder beantragt ein Gläubiger die Versagung der Restschuldbefreiung, melden Gläubiger (z.b. Krankenkassen) Forderungen aus unerlaubter Handlung an, die nicht von der Restschuldbefreiung erfasst sind? Streiten Sie sich mit dem Insolvenzverwalter über pfändbare Beträge, Unterhalt o.ä. ?

Raus-aus-den-Schulden-Privatinsolvenz-Verbraucherinsolvenz-Restschuldbefreiung
Arbeitslosigkeit, Scheidung, ein gescheiterter Versuch der Selbständigkeit, sind die häufigsten Ursachen
privater Überschuldung. Hinfallen ist keine Schande ... aber man muss auch wieder auf die Füße kommen
können. Werden Sie aktiv!
Vielleicht haben Sie die Möglichkeit, sich durch einen außergerichtlichen Vergleich mit Ihren Gläubigern zu
einigen oder ein Privatinsolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung kann Ihnen wieder eine Zukunftsperspektive geben.

Raus aus den Schulden
Beratung durch Anwälte über Insolvenzverfahren
Gern erörtern wir Ihre Möglichkeiten, verhandeln Vergleiche, führen sinnvolle Prozesse und begleiten Sie
durch Insolvenz- oder Zwangsversteigerungsverfahren. Wir wissen, ob es um eine Regelinsolvenz oder eine Privatinsolvenz
geht.
Wir haben langjährige Erfahrung in der Vertretung von Kreditinstituten und von Bankkunden, wir kennen beide Seiten. Die
Welt ist nicht schwarz-weiß. Wir geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Aussichten, keine waghalsigen
Versprechungen. Wir kämpfen für Ihr Recht, mit Sinn und Verstand. Wir prozessieren wo nötig und verhandeln wo
möglich.
Wir bieten keine online-Beratung, sondern Zeit für ein persönliches, vertrauliches Gespräch. Wir freuen uns
auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.