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Lohnpfändungstabelle gültig seit 01.07.2011      
Nach 850c Abs. 2a ZPO sind die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre  
(erstmals zum 01.07.2003) entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags anzupassen.  
  Ihre Daten geben Sie in die umrahmten Felder ein:    
    Eingabe: Ergebnis Ergebnis:  
  Nettolohn pfändbar PFAND FREI  
  monatlich EUR sind: bleiben:  
  Unterhalt        
  berechtigte  
Ein Service Personen        
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